Bereits 2014 beauftragten die Landkreise Marburg-Biedenkopf und Gießen das Institut Wohnen und Umwelt IWU aus Darmstadt mit einem Modellprojekt. Dabei sollten „Ansätze zur Bestimmung von Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Heizung bzw. eines Klima-Bonus in den Kosten der Unterkunft“ ermittelt werden.
Was kompliziert klingt ist im Grunde einfach: Ob ein Mietshaus gut gedämmt ist oder schlecht, spielt bei der Obergrenze der Kaltmietkosten, die der Sozialhilfeträger oder das KreisJobCenter übernimmt, keine Rolle. Die Kaltmietobergrenze bleibt immer gleich. Das wird dann absonderlich, wenn nach einer Modernisierung zwar die Kaltmiete steigt, die Warmmiete aber sinkt. Für die Anpassung der sogenannten „Unterkunfts- und Heizkostengrenze“ an die energetische Gebäudequalität“ wird vom IWU ein Klimabonus und ein Heizkostenmalus empfohlen.Die dafür erforderlichen Daten wie Wohnungsgröße, Wärmedämmstandard, Energieart und Energieverbrauch lieferten Wohnungsbaugesellschaften und –genossenschaften aus den beiden mittelhessischen Landkreisen. Die GeWoBau steuerte dem Projekt die Daten von 200 Wohnungen bei.
IWU-Untersuchnung zum downloaden.
Stand 12/2015