Am 8. März 2016 stellte der Landkreis Marburg-Biedenkopf das Gutachten des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU) zur „Bestimmung von Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Heizung bzw. eines Klimabonus in den Kosten der Unterkunft“ vor.
Vor den Mitgliedern des Kreistags, des Kreisausschusses und Vertretern der regionalen Wohnungsunternehmen erläuterte Dr. Malottki vom IWU die Ergebnisse der Untersuchung, an der Wohnungsunternehmen und –genossenschaften aus den Landkreises Gießen und Marburg-Biedenkopf teilgenommen hatten.
Ziel des Gutachtens war die Entwicklung eines Vorschlags, wie die Unterkunfts- und Heizkostengrenze an die energetische Gebäudequalität angepasst werden kann. Vereinfacht formuliert, soll es möglich sein, die durch eine Modernisierung eingesparten Heizkosten auf die Kaltmiete aufzuschlagen. Was für Otto-Normalverbraucher logisch erscheint, ist sozialrechtlich ein Problem, denn während ein Mietspiegel noch relativ leicht und nachvollziehbar erstellt werden kann, hängen die Heizkosten nicht nur von baulichen Faktoren ab, sondern auch vom Wetter und vom individuellen Verhalten.
Das IWU empfiehlt eine gestaffelten Klimabonus, also einen Aufschlag auf die Kaltmiete, wenn das Haus modernisiert ist.
Liegt der Heiz- und Warmwasserbedarf bei über 140 kWh/m² und Jahr, dann liegt der Aufschlag auf die Kaltmiete bei 12 Cent/m².
ab 120 kWh/m²: plus 31 Cent/m².
ab 100 kWh/m²: plus 54 Cent/m².
ab 80 kWh/m²: plus 80 Cent/m².
Die Befürchtung der Wohnungswirtschaft, dass im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen Empfänger von staatlichen und kommunalen Transferleistungen wegen eines „Verrechnungsproblems“ zwischen Kalt- und Warmmiete umziehen müssten, könnte der vom IWU empfohlene Klimabonus/Heizkosten-Malus entgegenwirken.
Stand: 03/2016