Der Landkreis Marburg-Biedenkopf führt einen Klimabonus bei den Mietzuschüssen für Arbeitssuchende ein. Sofern der nachgewiesene Heizenergiebedarf laut Energieausweis z.B. bei Erdgas 97 kWh/qm jährlich unterschreitet, kann die Mietobergrenze z.B. für einen Alleinlebenden um 50 Euro erhöht werden. Die GeWoBau begrüßt diese Entscheidung, denn sie mindert das Risiko, dass Haushalte mit geringen Einkommen nach einer energetischen Modernisierung umziehen müssen und der Klimabonus erhöht zugleich die Chancen bei der Wohnungssuche.
Die Notwendigkeit zur Einführung eines Klimabonus wurde bereits bei der Erarbeitung des "Integrierten Energetischen Quartierskonzept Richtsberg" erkannt, dass die lokalen Wohnungsbaugesellschaften und –genossenschaften, die BSF e.V. und die Stadtwerke Marburg gemeinsam mit dem Fachdienst Stadtgrün, Klima- und Naturschutz in den Jahren 2013 und 2014 erarbeiteten.
Infolge dieser Ergebnisse 2014 beauftragten die Landkreise Marburg-Biedenkopf und Gießen das Institut Wohnen und Umwelt IWU aus Darmstadt mit einem Modellprojekt. Dabei sollten „Ansätze zur Bestimmung von Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Heizung bzw. eines Klima-Bonus in den Kosten der Unterkunft“ ermittelt werden.
Was kompliziert klingt ist im Grunde einfach: Ob ein Mietshaus gut gedämmt ist oder schlecht, spielt bei der Obergrenze der Kaltmietkosten, die der Sozialhilfeträger oder das KreisJobCenter übernimmt, keine Rolle. Die Kaltmietobergrenze bleibt immer gleich. Das wird dann absonderlich, wenn nach einer Modernisierung zwar die Kaltmiete steigt, die Warmmiete aber sinkt.
Ziel des IWU-Gutachtens war die Entwicklung eines Vorschlags, wie die Unterkunfts- und Heizkostengrenze an die energetische Gebäudequalität angepasst werden kann. Vereinfacht formuliert, soll es möglich sein, die durch eine Modernisierung eingesparten Heizkosten auf die Kaltmiete aufzuschlagen.
Für die Anpassung der sogenannten „Unterkunfts- und Heizkostengrenze“ an die energetische Gebäudequalität“ wurde vom IWU ein Klimabonus empfohlen. Die dafür erforderlichen Daten wie Wohnungsgröße, Wärmedämmstandard, Energieart und Energieverbrauch lieferten Wohnungsbaugesellschaften und –genossenschaften aus den beiden mittelhessischen Landkreisen. Die GeWoBau steuerte dem Projekt die Daten von 200 Wohnungen bei.
Die Untersuchung des Instituts Wohnen und Umwelt IWU vom August 2015 finden sie hier. Im März 2016 wurden die Ergebnisse im Kreishaus vorgestellt. Nunmehr wird zusammen mit dem erstmalig erstellten „grundsicherungsrelevanten Mietspiegel“ der Landkreis Marburg-Biedenkopf auch den Klimabonus einführen.
Die GeWoBau begrüßt diesen Schritt ausdrücklich, denn er unterstreicht die gute Zusammenarbeit des KreisJobCenters und der öffentlichen Wohnungsunternehmen.
Stand: 04/2018