Keine überwiegende Zustimmung durch die Mieter
In der Sudetenstraße 40 und 42 (Stadtteil Richtsberg) sollten in einem ersten Abschnitt 16 Wohneinheiten mit einem Investitionsvolumen von rund 1, 7 Mio. Euro modernisiert werden. Die Universitätsstadt Marburg hat mit einem Klimabonus von 165.000 Euro die Maßnahme gefördert.
Die Maßnahme - insbesondere der Badumbau - hat bei den Mietern keine überwiegende Unterstützung gefunden.
Geplant war die Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems an der Gebäudehülle. Zudem sollten Kellerdecken und Dachbodenbereiche gedämmt sowie neue Fenster eingebaut werden. Auch sollten die vorhandenen Balkone abgerissen und durch neue, größere Balkone ersetzt werden. Neben der Erneuerung der Heizungsanlage hätte die GeWoBau die Versorgungsleitungen für Wasser und Abwasser erneuert und die Bäder und die Elektroinstallation komplett saniert.
Die Modernisierungsmiete sollte bei 5,50 Euro/m² kalt liegen. Abzüglich der Energieeinsparung wäre die zusätzliche Belastung der Mieter je nach persönlichem Verhalten bei etwa 1,00 bis 1,25 Euro/m² gelegen.
Zwar erlaubt der Gesetzgeber (siehe auch Mietrechtsreform 2013) grundsätzlich, dass Mieter eine Modernisierungsmaßnahme dulden müssen. Die GeWoBau hat jedoch noch nie gegen den ausdrücklichen Willen von Mietern modernisiert. Etwa 30% der Mietparteien wünschen zwar die Fassadendämmung und den Austausch der Fenster, nicht jedoch die Modernisierung der Haustechnik und der Bäder. Die Mieter wurden vom Ortsbeirat Richtsberg unterstützt.
Eine Teilmodernisierung, wie von einigen Mietern gewünscht, ist jedoch technisch und wirtschaftlich nicht vertretbar. Sie kann auch nicht im Interesse der Mieter sein, da die ausschließliche Dämmung der Gebäudehülle ohne die ergänzende Haustechnik zu Schimmelbildungen in den Wohnungen führen würde. Ein Ziel der Modernisierung war ja, das Schimmelrisiko in den Wohnungen zu beseitigen.
Die Wohngebäude in der Sudetenstraße 38-42 wurden 1968 gebaut. Sämtliche Versorgungsleitungen für Kalt- und Warmwasser sowie Abwasser sind fast 50 Jahre alt. Auf Grund des Alters der Ver- und Entsorgungsleitungen wäre es zwingend erforderlich, dass die alten Leitungen vollständig entfernt werden und komplett neue Leitungen vom Keller bis in die Wohnungen eingebaut werden.
Zum Modernisierungsablauf geht es hier.
Vor diesem Hintergrund hat die GeWoBau entschieden, die Modernisierungsmaßnahme nicht durchzuführen und die Modernisierungsmittel auf andere Liegenschaften zu übertragen.
Die GeWoBau prüft nun grundsätzlich, wie die Alternative zur Vollmodernisierung aussehen könnte und wird hierüber ihre Mieter informieren.
04/2017