In der Sudetenstraße 40 und 42 (Stadtteil Richtsberg) werden in einem ersten Abschnitt 16 Wohnungen modernisiert werden. Die Maßnahme wird voraussichtlich im Mai 2020 abgeschlossen. Im März wurde die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung auf dem Dach des Wohngebäudes montiert.
Die Technik
Eine Lüftungsanlage dient der Sauerstoffversorgung der Bewohner und dem Abführen von Feuchtigkeit, aber auch von Gerüchen. Durch die hochwertige Fassadendämmung ist eine automatische Lüftung sinnvoll, denn durch die Stoßlüftung von Fenstern wird der erforderliche Wechsel der Luft nicht erreicht.
Der Mindeststandard einer Abluftanlage umfasst Bäder und WCs. In der Sudetenstraße 40 und 42 wird zusätzlich die Küche entlüftet. Frischluft strömt durch die Luftdurchlässe in den Fenstern in die Wohnung.
Abluftwärmepumpen können wie im Falle der Sudetenstraße 40 und 42 mit einer Wärmerückgewinnung kombiniert werden. Hier wurde eine gebäudeweise Lüftung gewählt, die einen Rückwärmegrad von etwa 80% erreicht.
Bisher wurden von den Mieterinnen und Mietern durchschnittlich etwa 225.000 kWh im Jahr für Heizung und Warmwasser verbraucht. Nach der Modernisierung liegt der Verbrauch noch bei etwa 21.000 kWh.
Treibhausgase
Der CO2-Ausstoß lag vor der Modernisierung bei 57,8 Tonnen und soll durch die Modernisierung auf 11,4 Tonnen reduzieren. Durch die Montage einer PV-Anlage, die 7,6 Tonnen CO2 verdrängt, erreicht das Wohngebäude mit 1.110 m² Wohnfläche eine Reduktion des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 von 94%.
Bei der Sanierungsmaßnahme handelte es sich um ein Pilotprojekt aus dem „Integrierten Energetischen Quartierskonzept Richtsberg“, dass 2014 unter Beteiligung der Universitätsstadt Marburg, der HHS Planer und Architekten AG aus Kassel und der Technischen Universität Darmstadt entwickelt wurde.
Die Vollmodernisierung, in deren Zuge auch erhebliche Instandhaltungsmaßnahmen zum Beispiel an den sanitären Anlagen durchgeführt wurde, wird etwa 1,8 Mio. Euro umfassen. Die Universitätsstadt Marburg hat mit einem Klimabonus von 650.000 Euro die Maßnahme gefördert. Bedingungen: Die Mieten sollten auch nach der Sanierung weiterhin angemessen sein, so dass kein Mieter aufgrund der Sanierung anschließend ausziehen muss. Eine weitere Bedingung ist der sog. KfW-55-Standard. Dieser Standard bezieht sich auf die energetische Qualität der Modernisierung und ist besser als der gesetzliche Standard (55% des Primärenergieverbrauchs des gesetzlich festgelegten Referenzgebäudes).
Stand: März/2020