#3   01.11.2015

Projekt Erlenring vorgestellt

Die Wohnungen werden öffentlich gefördert, d.h.
  • dass die Kaltmiete 15% unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen muss
  • und die Vermietung an Einkommensgrenzen gekoppelt ist.

 

Die Einkommensgrenzen:
  • Ein Alleinlebender darf lediglich über ein Nettoeinkommen von rd. 1.300 Euro verfügen, ein schwerbehinderter Alleinlebender darf lediglich ein Nettoeinkommen von 1.925 Euro beziehen,
  • ein Paar kann eine gemeinsames Erwerbseinkommen in Höhe von rd. 1.950 Euro haben,
  • eine Alleinerziehnde/r darf nicht über ein Nettoeinkommen von 2.655 Euro liegen
  • und eine Paar mit 2 Kindern erhält einen Wohnberechtigungsschein nur, wenn das gemeinschaftliche Familieneinkommen bei maximal 3.260 Euro liegt.

Sollten Sie Interesse an diesem und weitere Projekten der GeWoBau haben, dann können Sie sich unter für unseren Rundbrief anmelden.

Stand 11/2015