#130   23.07.2021

Kooperationsvertrag zum gemeinschaftlichen Wohnen geschlossen

Der Kooperationsvertrag zwischen dem Verein Selbstbestimmt Wohnen in Gemeinschaft e.V. (SwinG) und der GeWoBau ist unterzeichnet. Damit ist eine langfristige Grundlage für ein gemeinschaftliches Wohnprojekt in der Poitiersstraße 16/18 geschaffen. Die 13 Wohnungen sind im Bau und werden voraussichtlich im April 2022 bezugsfertig sein.

GeWoBau-Geschäftsführer Jürgen Rausch betonte, dass mit dem Wohnprojekt ein wichtiger Baustein hin zu einer stärkeren Mitsprache von Mieterinnen und Mietern geschaffen wird. „Von den Erfahrungen, die in vielen intensiven Gesprächen mit SwinG gewonnen wurden, wird die GeWoBau profitieren, wenn die nächsten Wohnprojekte anstehen“. Jürgen Rausch verwies angesichts der Hochwasserkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen auf die besonderen baulichen Herausforderungen, die bei den beiden Wohnhäusern in Weidenhausen-Süd zu beachten waren. Damit das Haus überhaupt errichtet werden konnte, hat die GeWoBau in Kooperation mit der Universitätsstadt Marburg eine Retentionsfläche in der Lahnaue   nördlich von Wehrda geschaffen, die den Eingriff ausgleichen soll.

Heidrun Preusse, Vorsitzende des Vereins bedankte sich bei allen Beteiligten für die Geduld und die konstruktive Atmosphäre. Immerhin habe es vom ersten Gespräch bis zur Unterzeichnung des Kooperationsvertrages 5 Jahre gedauert. Wer ein Wohnprojekt verwirklichen wolle, brauche einen langen Atem. Für den Verein und die künftige Mietergemeinschaft sei dies heute „ein wichtiger Tag“. Jetzt gehe es bald an den Innenausbau und damit auch das Herz der Wohnanlage, den Gemeinschaftsraum.

In dem Kooperationsvertrag wird geregelt, dass das Vorschlagsrecht für die die Erst-und Wiedervermietung bei der Hausgemeinschaft liegt. „Wir suchen Menschen“, so Heidrun Preusse, „die sich für das gemeinschaftliche Wohnen begeistern können, sich dafür engagieren und es leben wollen“. Der Mietvertrag wird aber dann mit der GeWoBau direkt abgeschlossen, so dass der gesetzliche Mieterschutz durch den Kooperationsvertrag nicht angerührt wird.

Die Hausregeln, die Rechte und Pflichten der Bewohner, Treppenhausreinigung oder Winterdienst werden vom Wohnprojekt in eigener Verantwortung geregelt. Insbesondere die Gestaltung und die Nutzung des Gemeinschaftsraumes bestimmt der Verein. Sollte es einmal zum Streit zwischen dem Wohnprojekt und der GeWoBau kommen, kann ein Vermittlungsgremium eingesetzt werden.

Der Kooperationsvertrag wird den Rahmen dafür bilden, dass die GeWoBau und die Hausgemeinschaft diese neue Form des generationsübergreifenden, nachbarschaftlichen und selbstbestimmten Wohnens mit Leben füllen.

07/2021